Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater: Was lohnt sich mehr?

Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater: Was lohnt sich mehr? 1024 576 BubolzBartsch

Steuererklärungen sind zeitraubend, aber leider auch notwendig und häufig auch verpflichtend. Wer Zeit einsparen möchte, sucht deshalb besser kompetente Beratung auf. Schnell stellt sich die Frage: Was lohnt sich mehr in der eigenen individuellen Situation: die Beratung bei einem Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater? Dieser Artikel soll Licht ins Dunkle bringen!

Folgende Fragen werden unter anderem beantwortet:

  • Wer darf sich überhaupt an die günstigeren Lohnsteuerhilfevereine wenden?
  • Welche Unterschiede gibt es zwischen Steuerberatern und Lohnsteuerhilfevereinen?
  • Warum ist es überhaupt ratsam, sich Unterstützung bei der Erstellung der eigenen Steuererklärung zu holen?


 

Warum sich überhaupt an einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein wenden?

Besonders wenn Sie noch nicht so versiert in Steuerthemen sind, kann es sich für Sie lohnen, sich, zum Beispiel für Ihre Steuererklärung, an einen Experten zu wenden. Im Dschungel gesetzlicher Bestimmungen und Formulare bieten sie Beratungshilfe:

  • In Zusammenarbeit mit einem Experten können (legale) Einsparungen und Steuererstattungen für Ihre individuelle Situation ermittelt werden.
  • Die Experten entlasten Sie beim Erstellen Ihrer Steuererklärung.
  • Werden Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine mit in die Erstellung der Steuererklärung einbezogen, verschiebt sich die Frist zur Abgabe für Sie nach hinten, um genauer zu sein: bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres. (31.01.2019)
  • Die Experten können Sie über potenziell mögliche Steuereinsparungen in der Zukunft informieren und darüber, welche Ausgaben Sie geltend machen können.

Gegen eine Beratungshilfe spricht selbstverständlich der für Sie entstehende Kostenaufwand, da eine einfache, lediglich aus Lohneinkünften bestehende Steuererklärung, auch selbst fertigstellbar ist. Allerdings kann sich die professionelle Hilfe eines Steuerberaters auch für Sie lohnen.

Schließlich kennt ein Steuerberater wie Bubolz und Bartsch (interne Verlinkung) alle vorhandenen Steuertricks, um Ihre Steuerlast zu senken. Vor allem gewinnen Sie aber kostbare Zeit für Dinge, die Sie gerne machen.

Worin liegen die Unterschiede zwischen Steuerberater und Lohnsteuerhilfeverein?

Vorzüge von Steuerberatern:

  • Steuerberater bieten eine größere Bandbreite an Beratungsleistungen

    Lohnsteuerhilfevereine dürfen nur zum Thema Lohnsteuer ihre Beratung anbieten. Das Dienstleistungsangebot von Steuerberatern hingegen ist viel umfassender.
  • Steuerberater verfügen über eine größere und tiefer gehende Fachkenntnis

    Die Beratung in Lohnsteuerhilfevereinen wird oftmals von Personen erbracht, die zwar möglicherweise versiert in der Fachthematik sind, z. B. Buchhalter oder Steuerfachgehilfe, die eine kaufmännische Ausbildung haben, sie sind aber keine Steuerberater. Bei einem Steuerberater genießt der Mandant hingegen die größte fachliche Kompetenz und ganzheitliches Fachwissen. Der größte Vorteil liegt allerdings in der Haftung im Schadensfall durch den Steuerberater.
  • Steuerberater haften für eventuelle Schadensfälle

    Lohnsteuerhilfevereine dürfen ausschließlich nichtselbstständige Steuerpflichtige beraten, die also Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Vermietung oder Kapitalvermögen erzielen. Selbstständige sowie Unternehmen dürfen hingegen auch von Steuerberatern betreut werden.
  • Steuerberater haften für eventuelle Schadensfälle

    Entsteht ein wirtschaftlicher Schaden aufgrund von fälschlichen Steuerzahlungen, fällt dieser in den Haftungsbereich des Steuerberaters. Lohnsteuerhilfevereine hingegen übernehmen keinerlei

Vorzüge von Lohnsteuerhilfevereinen

  • Das Angebot von Lohnsteuerhilfevereinen kann günstiger sein als das von Steuerberatern
  • Lohnsteuervereine verlangen keine Gebühren, sondern einen jährlichen Mitgliedsbeitrag
  • Das Einlegen von Einsprüchen ist bereits im jährlichen Mitgliedsbeitrag enthalten und verursacht damit keine zusätzlichen Kosten. Allerdings ist es fraglich, welche Kompetenz hinter den Einsprüchen liegt, was wiederum direkte Auswirkungen auf die Erfolgsquote hat.

Da Steuerberatung nur von Berufsträgern wie einem Steuerberater, einem Rechtsanwalt oder einem Wirtschaftsprüfer ausgeübt werden darf, muss der Steuerpflichtige Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein werden.

Lohnsteuerhilfevereine dürfen nur einen eingeschränkten Personenkreis beraten

Welches Klientel Steuervereine überhaupt beraten dürfen, ist im Steuerberatungsgesetz (Kurz: StBerG) festgelegt. Im Abschnitt über die „Befugnis zu beschränkter Hilfeleistung in Steuersachen“ (§ 4), wird deutlich: Lohnsteuerhilfevereine dürfen – gesetzlich vorgeschrieben – für ihre Mitglieder tätig sein, allerdings nur in einem beschränkten Bereich. Der Lohnsteuerhilfeverein ist für seine Mitglieder also mehr eine begrenzte Hilfestellung.

So dürfen Lohnsteuerhilfevereine nur jene Mitglieder beraten, deren Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit, regelmäßigen Bezügen (z. B. einer Rente), Unterhaltszahlungen oder Einkünften nach § 22 Nr. 5 stammen (z. B. Pensionsfonds). Beraten dürfen die Lohnsteuerhilfevereine ihre Mitglieder bezüglich Einkommensteuer und vereinzelt auch Eigenheim- oder Investitionszulage.

Welche besonderen Regelungen gibt es noch?

Haben Sie Einnahmen aus Kapitalanlagen, Miet-/Pachteinnahmen oder Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften und überstiegen diese im Gesamten den Betrag von 13.000 Euro nicht, so können Sie ebenfalls die Beratungshilfe von Lohnsteuerhilfevereinen in Anspruch nehmen. Bei einer Zusammenveranlagung gilt dabei eine Höchstgrenze von 26.000 Euro.

Beratend zur Seite stehen dürfen Lohnsteuerhilfevereine ebenso, wenn Sie Einnahmen haben, die Sie aus einer nebenberuflichen Tätigkeit erzielt haben. Das Spektrum dieser nebenberuflichen Tätigkeiten ist ziemlich weit gefasst (siehe § 3 EStG). So zählt dazu beispielsweise eine nebenberufliche Tätigkeit als Erzieher, Pfleger oder Ausbilder. Ob Ihre nebenberufliche Tätigkeit darunter fällt, können Sie genauer im § 3 des EStG Nr. 26 nachlesen. Die Einnahmen dürfen die Grenze von 2.400 Euro pro Jahr jedoch nicht überschreiten.

Eine weitere Ausnahme stellen Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen dar. Erhalten Sie diese zum Beispiel im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit, solche nach § 3 Nr. 12 EStG, können Sie auch eine Beratung von einem Lohnsteuerhilfeverein erwarten.

Wen darf der Lohnsteuerhilfeverein nicht beraten?

  • Wer ein Gewerbe betreibt, oder generell die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erzielt, darf nicht von Lohnsteuerhilfevereinen beraten werden. Eine Ausnahme stellen dabei die Regelungen im EStG (Einkommenssteuergesetz) im § 3 dar (Nr. 12, 26 oder 26a) in Kombination mit weiteren Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen.
  • Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft dürfen Lohnsteuerhilfevereine ebenfalls nicht beratend tätig werden.

Kostenvergleich: Steuerverein vs. Steuerberater

Sie wollen für Ihre Einkommenssteuererklärung fachkundige Hilfe hinzuziehen und fragen sich nun: Was wird mich das kosten?

1. Kosten bei einem Steuerverein

Die Lohnsteuerhilfevereine bieten ihren Hilfeersuchenden eine relativ günstige Kostenstruktur. Wer sich von einem Lohnsteuerhilfeverein helfen lassen möchte, muss mit einem Jahresbeitrag in Höhe von 30 bis 300 Euro rechnen. Der Mitgliedsbeitrag wird in der Regel in Abhängigkeit des eigenen Einkommens errechnet.

2. Kosten bei einem Steuerberater

Die Kosten für eine Beratung bei einem Steuerberater unterscheiden sich von Fall zu Fall. In der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) lässt sich im Vorfeld einsehen, welche Kosten in Ihrem Beratungsfall auf Sie zukommen könnten. Die Vergütungsverordnung gibt einem Steuerberater aber lediglich einen gewissen Preisrahmen vor, in dem sich seine angebotene Dienstleistung bewegen muss. Über die tatsächliche Preisstruktur entscheidet jeder Steuerberater selbst. Ein offenes Erstgespräch mit dem potenziellen Steuerberater ist nicht nur empfehlenswert, sondern klärt die Frage der Vergütung in der Regel auch auf.

Wie können Sie die Kosten senken?

Indem Sie Ihrem Steuerberater so gut es geht, aktiv unter die Arme greifen. Das bedeutet, dass keine Belege in Ihrer Aufstellung fehlen sollten. Ebenso ist eine strukturierte Vorsortierung der Belege sinnvoll. Dennoch gilt: Ein Steuerberater muss laut StBVV mindestens immer die bestehende Mindestgebühr verlangen.

Fazit: Der Steuerberater garantiert fachliche Qualität!

Auf den ersten Blick ist es für Laien schwer erkennbar, ob die Beratung durch einen Lohnsteuerhilfeverein sinnvoll ist als die durch einen Steuerberater. Mit ihrer günstigen Preisstruktur erscheinen Lohnsteuerhilfevereine interessant, aufgrund des begrenzt verfügbaren Fachwissens und der nicht vorhandenen Ausbildung sind sie aber eher für einfache Steuerangelegenheiten geeignet. Wer eine sichere, fachkundige und allumfassende Beratung in seinen Steuerangelegenheiten wünscht, wird mit dem Besuch bei einem Steuerberater besser beraten sein.

Tipp:

Wenn Sie sich für eine Beratung durch einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein entscheiden, können Sie die Kosten dafür teilweise von der Steuer absetzen, indem Sie diese als Werbungskosten angeben.