Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und Freibeträge
Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und Freibeträge https://bubolz-bartsch.de/wp-content/themes/corpus/images/empty/thumbnail.jpg 150 150 BubolzBartsch BubolzBartsch https://secure.gravatar.com/avatar/ddf674ca7529ea51efe968cbbed24474?s=96&d=mm&r=gUm die monatliche Steuerlast von vornherein zu reduzieren, können Sie beim Finanzamt Freibeträge eintragen lassen. Anschließend können Sie einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellen. Davon profitieren beispielsweise Personen, die eine hohe finanzielle Belastung durch weite Arbeitswege, Betreuung von Kindern oder Unterhaltszahlungen haben.
Der Antrag zur Ermäßigung der Lohnsteuer 2018 wurde neu gestaltet. So enthält nun der Hauptvordruck bereits den „Vereinfachten Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“. Bislang mussten Sie dafür einen eigenen Vordruck ausfüllen. Daneben gibt es die Anlagen zu:
- Werbungskosten,
- Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen
- und Kindern.
Lohnsteuer-Ermäßigung 2018
Den Antrag für das Lohnsteuerermäßigungsverfahren für das Jahr 2018 können Sie seit Oktober 2017 beim Finanzamt stellen. Auf Wunsch können Sie den Antrag auch gleich für zwei Jahre stellen. Rechnen Sie aufgrund von geänderten Verhältnissen mit geringeren Kosten, müssen Sie dieses dem Finanzamt mitteilen.
Anmerkung: Haben Sie bereits im Vorjahr einen Antrag gestellt und haben sich die Steuerfreibeträge nicht verändert, so genügt es, wenn Sie im Hauptvordruck die Angaben zur Person sowie den Abschnitt „Lohnsteuer-Ermäßigung im vereinfachten Verfahren“ ausfüllen.