Bewirtungskosten steuerlich korrekt absetzen: Fragen und Antworten vom Steuerberater

Bewirtungskosten steuerlich korrekt absetzen: Fragen und Antworten vom Steuerberater 1024 680 BubolzBartsch

Geschäftliche Termine mit Kunden werden häufig mit einem Essen verbunden. Dies stärkt nicht nur die Kundenbeziehung, sondern kann sich auch steuerlich für den Bewirtenden rentieren. Dieser nämlich kann die Kosten der Bewirtung unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich als Betriebsausgabe geltend machen. Grundsätzlich können sich Aufwendungen für die Gastronomie steuerlich gewinnmindernd auswirken, wobei viele Sonderregelungen zu berücksichtigen sind.

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Wer darf Bewirtungskosten von der Steuer absetzen?

Grundsätzlich kann jede Person, ob eine juristische oder natürliche, Bewirtungskosten von der Steuer absetzen. Wie Bewirtungsaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden können und welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen, unterscheidet sich aber in zahlreiche Einzel- und Sonderfälle.

  • Für gewerbetreibende Unternehmer sind Regelungen für gewinnmindernde Betriebsausgaben in §4 Abs. 4 Einkommensteuergesetz – EStG festgehalten.
  • Auch körperschaftsteuerpflichte Kapitalgesellschaften dürfen Bewirtungskosten nach §§ 4 ff. EStG als gewinnmindernde Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.
  • Für Privatpersonen mit Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit sind Regelungen für die Möglichkeit, Bewirtungsausgaben steuerlich geltend zu machen, in § 9 EstG hinterlegt. Unter bestimmten Voraussetzungen können Bewirtungskosten als Werbungskosten berücksichtigt werden.

Weiterführende Informationen und Nachweise

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/index.html
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html

Wann kann steuerrechtlich von einer Bewirtung gesprochen werden?

Es darf von einer Bewirtung gesprochen werden, wenn Aufwendungen für den Verzehr von Speisen, Getränken oder anderweitigen Genussmitteln entstehen. Dazu zählen auch Aufwendungen für Leistungen, die in direktem Zusammenhang mit der Bewirtung stehen.

Es kann nicht von einer Bewirtung gesprochen werden, wenn die Aufwendungen für Speisen, Getränke oder sonstige Genussmittel erstens unmittelbar mit dem Verkauf von Produkten/Waren in Verbindung stehen, in derlei Fällen wird z.B. von Werbeaufwendungen gesprochen, oder zweitens die Bewirtung lediglich ein konventionelles Zeichen der Höflichkeit ist, beispielsweise die Darreichung von Kaffee und Keksen im Zuge einer Geschäftsbesprechung.

FAQ: Bewirtungskosten steuerlich geltend machen

Welche Bewirtungskosten sind absetzbar?

Als Bewirtungskosten werden sämtliche Aufwendungen für geschäftlich, d.h. betrieblich oder beruflich, veranlasste Bewirtungen von Menschen bezeichnet. Darunter fallen hauptsächlich Speisen und Getränke. Absetzbar sind Bewirtungskosten, sofern die Aufwendungen als „angemessen“ angesehen werden können, dann allerdings nur zu 70% als Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Dies hängt von individuellen Voraussetzungen ab.

Können Kleinunternehmen oder Freiberufler Bewirtungskosten absetzen?

Ob Bewirtungskosten von der Steuer abgesetzt werden können, hängt nicht von der Rechtsform eines Unternehmers bzw. Unternehmens ab, wichtig ist lediglich, dass die Aufwendungen tatsächlich steuerlich als Bewirtung erfasst werden können. Demnach können sowohl Kleinunternehmer als auch Freiberufler Bewirtungskosten absetzen.

Was ist Voraussetzung, um Bewirtungskosten steuerlich absetzen zu können?

Unabdingbar ist es, dass der Ort der Bewirtung, der Tag sowie der Anlass und zusätzlich auch der oder die Namen des oder der Bewirtenden aufgezeichnet werden. Nur auf diese Weise lässt sich sicherstellen, dass die steuerliche Relevanz der Bewirtung objektiv nachgeprüft werden kann.

Wie werden Bewirtungskosten über 100 Euro steuerlich gehandhabt?

Geschäftlich veranlasste Bewirtungsaufwendungen können bis zu 70% als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden, unabhängig vom Betrag. Voraussetzung allerdings ist, dass die Aufwendungen als „angemessen“ betrachtet werden können.

Fallen Bewirtungskosten unter Werbungskosten?

Bewirtungskosten werden steuerrechtlich als Werbungskosten behandelt, sofern die Aufwendungen geschäftlich veranlasst und nicht privat sind.

Kann für Bewirtungskosten ein Vorsteuerabzug erfolgen?

Ein bewirtendes Unternehmen darf die Vorsteuer, die in Bewirtungsaufwendungen enthalten ist, erhält diese vollumfänglich nach §15 (1a) UstG vom Finanzamt zurück. Hier gilt demnach nicht die Grenze von maximal 70%.

Lässt sich Trinkgeld steuerlich als Bewirtungskosten behandeln?

Trinkgelder im Zuge von Bewirtungsaufwendungen sind bei geschäftlicher Veranlassung ebenfalls zu 70% absetzbar. Das gegebene Trinkgeld muss allerdings quittiert sein, es ist folglich ein Nachweis zu erbringen.