Steuerentlastungen 2021 – Diese Steuersenkungen wird es im kommenden Jahr geben!
Steuerentlastungen 2021 – Diese Steuersenkungen wird es im kommenden Jahr geben! https://bubolz-bartsch.de/wp-content/uploads/2020/11/steuerentlastungen-2021-1024x858.png 1024 858 BubolzBartsch BubolzBartsch https://secure.gravatar.com/avatar/ddf674ca7529ea51efe968cbbed24474?s=96&d=mm&r=gDer Gesetzgeber plant für das Jahr 2021, einige gewichtige Steuerentlastungen für Steuerpflichtige in Deutschland umzusetzen. Prominentestes Beispiel darunter ist zweifelsohne der Wegfall des Solidaritätszuschlags oder auch: Soli. Entgegen der medialen Darstellung wird der Soli aber nur für circa 90 Prozent der deutschen Steuerzahler entfallen.
Andere nennenswerte Steuerentlastungen 2021 resultieren aus einer Anhebung der Pendlerpauschale sowie Erhöhung des Grundfreibetrags. Zusammen mit einer Erhöhung des Kinderfreibetrags bzw. Kindergeldes und der Anpassung des Einkommensteuertarifs zur Abminderung der kalten Progression dürfen sich viele Steuerzahler im kommenden Jahr auf eine teils deutlich geringere Steuerbelastung bzw. mehr Geld im Portemonnaie freuen.
Anpassung des Grundfreibetrags
2021 hat der Gesetzgeber sich für eine Anpassung des Grundfreibetrags entschieden. Dieser liegt derzeit bei 9.408 Euro und wird im kommenden Jahr auf 9.696 Euro angehoben.
Grundsätzlich wird diese Anpassung für Steuerpflichtige ein finanzielles Plus am Ende des Jahres bedeuten. Wie stark die Steuerersparnis ausfällt, hängt wiederum von individuellen Faktoren wie der Höhe des Einkommens ab.
Steuerentlastung für Familien
Familien in Deutschland dürfen sich 2021 gleich über zwei wesentliche Änderungen in der Sozial- bzw. Steuergesetzgebung freuen. Denn ab 2021 wird das Kindergeld um 15 Euro pro Monat und Kind erhöht, parallel passt der Gesetzgeber aber auch den Kinderfreibetrag zum Vorteil von Steuerzahlern an.
Erhöhung der Pendlerpauschale
Berufspendler haben im Jahr 2021 ebenfalls allen Grund zur Freude, denn auch bei der Pendlerpauschale sieht der Gesetzgeber die Notwendigkeit einer Anpassung. Beschlossen wurde, dass Berufspendler im kommenden Jahr mehr Geld für ihren Arbeitsweg erhalten sollen.
Konkret wird es ab dem 21. Fahrkilometer auf 35 Cent je Kilometer angehoben. Bislang lag die Pendlerpauschale lediglich bei 30 Cent pro Kilometer.
Solidaritätszuschlag entfällt – aber nicht für alle
Der Wegfall des Solidaritätszuschlags im Jahr 2021 ist medial wahrscheinlich die bislang häufigste erwähnte Steueränderung für das kommende Jahr. Ursprünglich wurde der sogenannte Soli bereits 1991 in das deutsche Steuergesetz aufgenommen. Ziel war damals die Finanzierung der deutschen Einheit.
Eigentlich sollten Steuerzahler des Soli lediglich für ein Jahr zahlen müssen. Offenkundig wurde diese Frist deutlich überschritten. Berechnet wird der Soli seit Einführung 1991 auf Basis der zu zahlenden Einkommen- bzw. Körperschaftssteuer mit jeweils 5,5 Prozent.
- Ab 2021 wird der Soli nun also wegfallen, aber diese Steuerentlastung wird lediglich für circa 90 Prozent aller deutschen Steuerzahlen gelten.
- Immerhin 6,5 Prozent der Steuerzahlen müssen den Soli zwar weiterhin entrichten, können sich aber zumindest über eine deutlich reduzierte Beitragszahlung freuen.
- 3,5 Prozent der deutschen Steuerzahler, das sind die Spitzenverdiener, werden 2021 in dieser Hinsicht nicht steuerlich entlastet und müssen weiterhin den Soli zahlen.
- Eine Besonderheit gilt zudem für Einkünfte aus Kapitalvermögen. Hier gilt die neue Steuerentlastung nicht, sodass hierauf weiterhin der Soli zu entrichten ist. Auch Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder AGs werden 2021 nicht vom Soli ausgenommen und müssen auch im kommenden Jahr 5,5 Prozent ihrer Körperschaftsteuer als Soli abführen.
Werden die Ausnahmeregelungen für den Wegfall des Solidaritätszuschlags im Jahr 2021 ganzheitlich betrachtet, bleibt festzuhalten, dass dem deutschen Bundeshaushalt im nächsten Jahr rund 40 Prozent des Solidaritätszuschlags erhalten. Von einem vollständigen Wegfall des Soli kann nach gegenwärtigem Stand der Dinge daher nicht die Rede sein.
Verdopplung der Behinderten-Pauschbeträge
„Damit die Pauschbeträge ihre Vereinfachungsfunktion auch zukünftig erfül-len können, sollen die Behinderten-Pauschbeträge sowie der Pflege-Pauschbetrag ihren Voraussetzungen und der Höhe nach angepasst werden. Die Erhöhung ver-meidet in vielen Fällen den aufwändigen Einzelnachweis von Aufwendungen. Darüber hinaus sollen verschiedene Steuervereinfachungen die Steuerpflichtigen mit Behinderungen von Nachweispflichten und die Verwaltung von Prüfungstä-tigkeiten entlasten.“ (Quelle: Gesetzentwurf aus dem Deutschen Bundestag)
Bereits seit 45 Jahren wurden die steuerlichen Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung nicht mehr geändert. 2021 wird sich dies ändern und die Beträge verdoppelt, zudem wird auch der Pflegepauschbetrag angehoben auf maximal 2.840 Euro bei einem Grad der Behinderung von 100 Prozent.
Die Modifizierung des bisherigen Gesetzestextes ist aber nicht nur aus finanzieller Sicht angebracht, sondern reißt zusätzlich auch unnötige bürokratische Hürden ein, da aufwendige Einzelnachweise obsolet werden. Beispielsweise soll im Falle eines Grads der Behinderung unter 50 Prozent im kommenden Jahr auf die zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen als Notwendigkeit zur Inanspruchnahme des Pauschbetrags verzichtet werden.
2021 verspricht wesentliche steuerliche Entlastung für alle
Auch wenn es vor allem beim Soli unterschiedliche Regelungen in der neuen Steuergesetzgebung gibt und längst nicht jeder vom Wegfall des Soli profitieren wird, kommen 2021 zahlreiche weitere Steuerentlastungen auf deutsche Steuerzahler zu, die am Jahresende zu mehr Geld im Portemonnaie führen werden.
Um das Optimum an Steuerersparnis zu erzielen, ist es im komplexen deutschen Steuersystem aber zweifelsohne empfehlenswert, sich professionelle Unterstützung bei der Steuererklärung durch einen Steuerberater zu holen, auch falls einmal Fehler im Steuerbescheid auftreten sollten und ein Einspruch gegen den Steuerbescheid notwendig wird. Nehmen Sie daher gerne Kontakt zu uns auf.