Beratung, Finanzierung, Förderung – Praxistipps zur Unternehmensgründung
Beratung, Finanzierung, Förderung – Praxistipps zur Unternehmensgründung https://bubolz-bartsch.de/wp-content/uploads/2018/05/unternehmensgruendung.jpg 1000 667 BubolzBartsch BubolzBartsch https://secure.gravatar.com/avatar/ddf674ca7529ea51efe968cbbed24474?s=96&d=mm&r=gIn einem unserer letzten Blogartikel haben wir bereits darauf hingewiesen, wie wichtig ein gut ausgearbeiteter Businessplan ist, um langfristig mit seinem Unternehmen bzw. Start-up erfolgreich zu sein. Darüber hinaus gibt es aber auch noch viele weitere Praxistipps für die Unternehmensgründung, die jungen Unternehmern und Gründern dabei helfen können, den Gründungsprozess effizient zu gestalten und typische Stolperfallen zu vermeiden. Ihre Steuerkanzlei Bubolz & Bartsch klärt auf über wichtige Aspekte zur Beratung, Finanzierung und Förderung bei Jungunternehmen.
Berater und Beratungen im Gründungsprozess: Darauf sollten Sie nicht verzichten
Beratungsleistungen und Berater sind grundsätzlich in jedem Schritt der Unternehmensgründung wichtig. Denn natürlich können Unternehmer und Gründer nicht alle Aufgaben selbst übernehmen und sich ebenso wenig in allen bedeutenden Aufgaben eigenständig weiterbilden. Beratungsleistungen können aber insbesondere in den ersten Entwicklungsstufen junger Unternehmen einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil darstellen. Die wichtigsten Beratungsleistungen haben wir für Sie folgend zusammengestellt.
Die Steuerberatung und allgemeine Gründungsberatung
Die steuerliche Betrachtung eines Start-ups sollte von jedem Gründer direkt zu Anfang geklärt werden, denn eine nachträgliche Anpassung der steuerlichen Voraussetzungen ist meist nur mit erheblichen bürokratischen Aufwand oder sogar überhaupt nicht mehr möglich. Hierfür sind vor allem die folgenden Informationen von Bedeutung:
- Sitz des Unternehmens
- Rechtsform
- Beteiligungs- und Finanzierungsform
Welchen Einfluss Steuerfragen auf die Arbeitspraxis und auch Liquidität von jungen Unternehmen haben können, wird bereits deutlich, bedenkt man, dass beispielsweise bei einer GmbH Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Lohnsteuer oder auch Körperschaftssteuer zu berücksichtigen sein können. Womöglich spielen auch die Grunderwerbsteuer und Abgeltungsteuer eine zentrale Rolle. Die Körperschaftsteuer wird beispielsweise auf den Unternehmensgewinn angewandt und verdeutlicht die Relevanz von Steuerfragen auf den Geschäftsalltag.
Eine kompetente Steuerberatung, die auch auf Gründer spezialisiert ist, sollte daher zwingend in Anspruch genommen werden. Idealerweise kann Ihre Steuerberatung Ihnen darüber hinaus auch wertvolle Tipps zur Beschaffung von Fördermitteln oder zu Finanzierungsthemen geben sowie allgemeine Fragen zu Formalien, zur Rechtsform oder zum Marketing beantworten. Mit unserer Steuerberatung und Existenzgründungsberatung sind Sie in unserer Kanzlei als Gründer im ersten Schritt Ihrer Unternehmensentwicklung also gleich doppelt gut beraten.
Die Wahl der Rechtsform
Für Existenzgründer, aber auch für gestandene Unternehmer gibt es oft die Frage nach der richtigen Rechtsform. Wie bereits angedeutet, kann die Entscheidung für oder gegen eine Rechtsform Gründer bereits hinsichtlich Haftungsfragen oder Finanzierungsoptionen stark einschränken. Doch auch anderweitige Aspekte wie Finanzierungs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten können nicht losgelöst von der Rechtsform betrachtet werden.
Ein fähiger Steuerberater wird Ihnen den Einfluss der Entscheidung für eine Rechtsform aufzeigen und diese Entscheidung unter Betrachtung Ihrer individuellen Unternehmensziele auch adäquat gewichten können. Natürlich stehen, wie oben angesprochen, auch steuerliche Fragen im Raum, weswegen im Regelfall eine enge Zusammenarbeit zwischen Steuerberater und Rechtsanwalt sinnvoll und wünschenswert ist.
Die Finanzberatung
Sollten Sie als Gründer nicht zufällig zu den wenigen Personen zählen, die über ausreichend Sicherheiten verfügt, dürfte es ziemlich schwierig werden, eine Bank von einem Kredit überzeugen zu können. Da Start-ups aber fast immer einen negativen Cashflow vorweisen und, daraus resultierend, einen nicht gerade geringen Kapitalbedarf vorweisen, stellt sich die einfache Frage: Wie schaffe ich es als Gründer, für mein Unternehmen ausreichend Kapital zu beschaffen?
An diesem Punkt kommt der Finanzberater ins Spiel, der Sie nicht nur bei der Strukturierung einer etwaigen Finanzierung berät, sondern Ihnen zugleich auch Fördermittel, sonstige Hilfen und entsprechende Anlaufstellen und Kontakte vermitteln kann, die für Sie infragekommen. Im Folgenden haben wir einige der gängigsten und wichtigsten Fördermittel bereits für Sie aufgelistet.
Diese Förderprogramme sollten Gründer kennen
Beratung ist das eine, die unternehmerische Praxis das andere. Denn natürlich sind Start-ups nicht nur auf informative Beratungsleistungen angewiesen, sie brauchen, wie angedeutet, in der Regel auch große bis größere finanzielle Unterstützung.
Glücklicherweise sind es aber nicht nur Banken oder private Geldgeber und Investoren, an die sich Start-ups wenden können. Auch die öffentliche Hand greift mittlerweile immer häufiger in den Geldtopf, um vielversprechende Jungunternehmer zu unterstützen. Denn natürlich erhoffen sich Kommunen, Länder und natürlich auch der Bund langfristig Gelder über Steuerabgaben, die bei jedem Unternehmen anfallen werden.
Im föderalistischen Deutschland ist es je nach Region bzw. Unternehmensstandort ganz unterschiedlich geregelt, welche Möglichkeiten zur finanziellen oder informativen Förderung es gibt. Denn gefördert wird sowohl über günstige Darlehen wie auch über – teils gar kostenlose – Beratungs- und Weiterbildungsangebote. Neben der eigenen Steuer- oder auch Finanzberatung können sich Gründer meist bei diesen Anlaufstellen über derlei Angebote informieren:
- Industrie- und Handelskammer (IHK)
- Institut für freie Berufe (IFB)
- Handwerkskammer (HWK)
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Exemplarisch möchten wir an den folgenden Beispielen aufzeigen, welche attraktiven und kostengünstigen Förderprogramme für Gründer in Deutschland zur Auswahl stehen.
Gründercoaching Deutschland / Förderung unternehmerischen Know-hows
Das Gründercoaching Deutschland war lange Zeit ein Coaching-Programm für kleine und mittelgroße Unternehmen, ist am 31.12.2015 jedoch ausgelaufen und in das Projekt „Förderung unternehmerischen Know-hows“ des Europäischen Sozialfonds Deutschland übergegangen, das seit dem 01. Januar 2016 über das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie angeboten wird, also noch relativ jungen Alters ist. Die Förderung unternehmerischen Know-hows unterstützt ganz allgemein Beratungsleistungen in den folgenden Bereichen:
- Gewerbliche Wirtschaft
- Freie Berufe
- Social Entrepreneurship
Das Gute an diesem Förderprogramm ist, dass das Gewerbe, für welches die Förderung beantragt wird, nicht zwingend als Haupterwerb ausgeführt werden muss. Auch bei Nebenerwerb ist eine Förderleistung zumindest denkbar. Zudem darf die Förderung auch noch zwei Jahren nach Gründung beantragt werden.
Gefördert werden bei Zuspruch dann 50 Prozent des Beratungshonorars. Dies gilt für die Alten Bundesländer. In den Neuen Bundesländern werden gar 75 Prozent des Beratungshonorars übernommen, wobei der absolute Maximalbetrag auf 800 Euro netto pro Tagwerk begrenzt ist, das mit acht Stunden definiert ist. Zehn Tage können insgesamt bezuschusst werden.
Um dieses Fördermittel zu erhalten, muss ein schriftlicher Antrag bei der örtlichen IHK eingereicht werden. Hier werden Antragsteller dann auf ein Beratungsgespräch eingeladen, in dem der Förderbedarf geklärt wird. Nach positiver Feststellung erhalten Antragsteller sodann eine Empfehlung für eine KfW-Förderung. Hier besteht zwar kein Rechtsanspruch auf eine Förderung, im Regelfall steht dieser aber nach einem positiven IHK-Fazit nichts mehr im Wege.
Förderproramm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet deutschen Unternehmen verschiedene Beratungsleistungen an. In diesem Fall sind aber ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen (bis zu 250 Mitarbeiter und ein maximaler Jahresumsatz von 50 Mio. Euro) der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe berechtigt, die Beratungsleistungen der BAFA in Anspruch zu nehmen.
Dafür hat die BAFA aber sehr unterschiedliche Beratungsmodelle im Programm. Hierzu zählen beispielsweise spezielle Beratungen für weibliche Unternehmer oder auch für Migranten. Ebenso stehen Programme zum Thema Technologie und Innovation oder Umweltschutz zur Wahl.
Ähnlich wie beim Gründercoaching Deutschland bzw. der Förderung unternehmerischen Know-hows werden auch beim BAFA Beratungsleistungen mit 50 Prozent bzw. 75 Prozent je nach Bundesland gefördert. Der absolute Förderbetrag wird in diesem Fall aber auf 1.500 Euro beschränkt, wobei Zuschüsse auch für mehrere und voneinander unabhängige Beratungen denkbar sind.
Gründungszuschuss
In unserer Listung ist der Gründungszuschuss die erste finanzielle Förderung, die sich speziell an Personen richtet, die durch die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit ihre Arbeitslosigkeit beenden wollen. Der Gründungszuschuss dient dem Zweck, den persönlichen Lebensunterhalt bzw. die soziale Sicherung nach der Existenzgründung bis zu 15 Monate sicherzustellen.
Die Höhe des Gründungszuschusses kann stark variieren, da er abhängig ist von der Höhe des erhaltenen Arbeitslosengeldes I. Aufgerechnet wird ein Betrag von 300 Euro, welcher der sozialen Absicherung dienen soll. Diese Leistungen, die auf ein halbes Jahr begrenzt sind, können um weitere neun Monate mit 300 Euro bewilligt werden, sofern eine intensive unternehmerische Geschäftstätigkeit während dieser Zeit nachgewiesen werden kann.
Wichtig ist, dass auf die Bewilligung eines Gründungszuschusses kein Rechtsanspruch besteht. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung. Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich über die Agentur für Arbeit, wobei es hier empfehlenswert ist, einen Nachweis über die Tragfähigkeit der unternehmerischen Pläne von einer fachkundigen Stelle wie beispielsweise der IHK einzuholen.
Subventionierte Darlehen
Von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat wohl schon jeder einmal gehört. Existenzgründer besitzen hier die Möglichkeit, an besonders kostengünstige Darlehen zu gelangen, die speziell auf die Bedürfnisse von Unternehmensgründern zugeschnitten sind. Dies bedeutet, dass neben zinsvergünstigten Konditionen beispielsweise oft auch die Möglichkeit besteht, einen tilgungsfreien Zeitraum in Anspruch zu nehmen.
Zumindest was die Antragstellung anbelangt, ist der Prozess bei Förderdarlehen von Banken wie der KfW gleich oder zumindest ähnlich aufgebaut wie bei herkömmlichen Bankkrediten. Oftmals sind aber auch Sicherheiten vonnöten, was so manchen Jungunternehmer wieder vor anscheinend unüberwindbare Hindernisse stellt. In diesem Fall können aber auch Förderanstalten von Land oder Bund als Bürgen eintreten, um ein Darlehen zu besichern.
Wer hingegen nur begrenzten Kapitalbedarf ermittelt hat, für den könnte auch das KfW-Startgeld eine Überlegung wert sein. Hier können Fördergelder von bis zu 100.000 Euro beantragt werden, wobei dieser Kredit dank der Förderung im Schnitt günstiger ausfällt als der herkömmliche Bankkredit. Die Bedingungen, um diesen Kredit zu erhalten, sind dabei nicht so streng, wie man meinen könnte. Denn alle kleinen Unternehmen, die sich in der Gründungsphase befinden bzw. ihre Geschäftstätigkeit noch keine fünf Jahre ausüben, können den Gründerkredit zumindest beantragen.
Das Geld darf nach Auszahlung für Investitionen und Betriebsmittel, aber auch zum Kauf von ganzen Unternehmen oder Unternehmensanteilen eingesetzt werden. Die Rückzahlung erfolgt über gleichhohe monatliche Raten, wobei auch eine tilgungsfreie Zeit beantragt werden kann.
TIPP
Ebenfalls eine empfehlenswerte Adresse, um etwaige Förderoptionen zu finden, ist www.foerderdatenbank.de. Diese Seite wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie betrieben und listet passende Programme inklusive der entsprechenden Ansprechpartner auf. Gefiltert werden kann hier nach:
- Fördergebiet
- Förderberechtigte
- Förderbereich
- Förderart
Weitere Finanzierungstipps für Existenzgründer
Wie angesprochen kann hier nicht die vollständige Listung aller möglichen Förderoptionen aufgezeigt werden. Zumindest ansatzweise sollen aber noch zwei weitere Möglichkeiten genannt werden. Als erstes soll hier kurz die Mikrofinanzierung angerissen werden, die hier im Sinne einer speziellen Form der Gründungsfinanzierung vorgestellt werden soll. Mit dem Mikrokreditfonds Deutschland wurde von der Bundesregierung gar eine eigene Instanz geschaffen, die sich speziell jungen Unternehmen andient.
Ziel des Fonds ist es, Existenzgründern, die keinerlei Sicherheiten vorweisen können und somit in der Regel kein Darlehen von einem Kreditinstitut erhalten, trotzdem den Zugang zu Fremdkapital zu ermöglichen. Dabei gilt diese Offerte nicht nur für Existenzgründer, sondern ebenso für junge Unternehmen, die sich in den ersten Nachgründungsjahren befinden.
Die zweite Möglichkeit, um die Liquidität in frisch gegründeten Unternehmen zu verbessern, steht etwas abseits der bisher genannten finanziellen Zuschüsse sowie haftungsbeschränkten Kreditoptionen und führt gewissermaßen über steuerliche Umwege. Gemeint sind steuerliche Optimierungen, die sich beispielsweise durch die Verrechnung verschiedener Einkunftsarten oder auch den Investitionsabzugsbetrag manifestieren können. Etwas vereinfacht gesagt ist letztere als gewinnmindernde Rücklage zu bezeichnen, die für Wirtschaftsgüter gebildet werden kann, die vom Unternehmer erst zu einem späteren Zeitpunkt benötigt werden und so die Möglichkeit bieten, Wirtschaftsgüter vor der Anschaffung abzuschreiben.
Diese und ähnliche steuerliche Gestaltungs- und Optimierungsmöglichkeiten müssen natürlich zusammen mit einem Steuerberater abgestimmt werden, der im besten Fall auf die Gründungsphase spezialisiert ist. Auch in diesem Fall erlauben wir uns, Ihnen unsere steuerliche Beratungsleistung zu offerieren. Nehmen Sie doch ganz einfach Kontakt zu unserer Kanzlei auf.
Anmeldungen und Genehmigungen zur Aufnahme des Geschäftsbetriebs
Sind Beratungsleistungen, die Finanzierung und Förderung geklärt, kann der Geschäftsbetrieb aber noch immer nicht aufgenommen werden. Denn natürlich braucht es auch Anmeldungen und Genehmigungen, deren Antragstellung bei der Unternehmensgründung oft unterschätzt wird – sowohl was das Formelle als auch den zeitlichen Aufwand anbelangt.
Fehlplanungen können schnell in einen finanziellen Schaden resultieren, wenn beispielsweise Genehmigungen zur Aufnahme der Produktion von Belang sind. Abseits davon kann aber auch eine verzögerte Bearbeitungszeit gerade für junge Unternehmen nahezu existenzbedrohlich sein, weswegen grundsätzlich ein zeitlicher Puffer eingeplant werden sollte. Die typischen Stolperfallen sind:
- Zeit: Fehleinschätzung von Bearbeitungsdauer und Aufwand
- Fehler bei der Bearbeitung oder Antragstellung
- Kosten für Genehmigungen
- Vollständigkeit von Anträgen
- Nicht bedachte Auflagen
Grundsätzlich sollte nicht vergessen werden, dass es nicht pauschal zu sagen ist, welche Anmeldungen und Genehmigungen von Existenzgründern benötigt werden, da dies stark vom Unternehmen selbst und gegebenenfalls auch vom Standort abhängt. Auch hier ist es daher empfehlenswert, vorab eine Beratungsleistung in Anspruch zu nehmen. Die folgende Übersicht sollte daher nur als erste Übersicht potentieller Institutionen betrachtet werden, die für Existenzgründer wahrscheinlich aufgesucht werden müssen.
- Gewerbeamt: In aller Regel muss ein neu gegründetes oder auch übernommenes Unternehmen beim Gewerbeamt gemeldet werden, das oft in der Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu finden ist. Mehr als der eigene Ausweis oder Pass werden vorerst für die Anmeldung nicht benötigt, es sei denn, dass spezielle Genehmigungen vonnöten sind, was beispielsweise beim Handel mit Medikamenten der Fall sein könnte. Befreit von der Anmeldepflicht beim Gewerbeamt sind Freiberufler sowie Land- und Forstwirte.
- Finanzamt: Die Anmeldung beim Finanzamt entfällt für gewöhnlich für alle Unternehmer, die sich vorab beim Gewerbeamt angemeldet haben, da dieses das Finanzamt automatisch informiert. Ausgenommen sind die bereits angesprochenen Freiberufler sowie Land- und Forstwirte. Dennoch kann eine Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt sinnig sein, möchte man beispielsweise die Bearbeitungszeit für alle steuerrechtlichen Formalien verkürzen. Grundsätzlich empfehlen wir aber, bei der Korrespondenz mit dem Finanzamt einen Steuerberater miteinzubeziehen, da das Finanzamt auf Basis der von Existenzgründern vorgenommenen Schätzungen die Einkommen- und Gewerbesteuer kalkuliert und Fehleinschätzungen hier schnell Liquiditätsengpässe zur Folge haben können.
- Kammern: Je nach Unternehmung ist auch eine Anmeldung bei der Handwerks- bzw. Handelskammer Pflicht. Glücklicherweise wird auch dies vom Gewerbeamt übernommen, sofern Ihre Berufsgruppe den handwerklichen, industriellen bzw. kaufmännischen Berufen zugeordnet wird.
- Handelsregister: Für alle Kapitalgesellschaften ist ein Eintrag im Handelsregister Pflicht. Bei Unternehmen, die nicht als Kapitalgesellschaft geführt werden, muss von der zuständigen IHL geprüft werden, ob das Unternehmen als vollkaufmännisch zu bewerten ist, weswegen vor der Antragstellung beim Handelsregister die Kontaktaufnahme mit der IHK ratsam ist.
- Berufsgenossenschaften: Auch Berufsgenossenschaften als Träger der sozialen Unfallversicherung werden für gewöhnlich vom Gewerbeamt informiert. Im Gegensatz zu den letztgenannten Stellen besteht bei der Berufsgenossenschaft indes eine Anzeigepflicht, weswegen Sie sich auf alle Fälle mit dieser Stelle in Verbindung setzen sollten, sofern Sie bei der jeweiligen Berufsgenossenschaft pflichtversichert oder freiwillig versichert sind.
- Versicherungen: Versicherungen sind die einzigen Anlaufstellen, mit denen Sie sich erst nach der Unternehmensgründung in Verbindung setzen müssen oder sollten. Denn natürlich sollten Sie sich als Jungunternehmer gegen Risiken absichern, ohne dabei aber ihre finanzielle Leistungsfähigkeit allzu stark zu belasten. Da das Spektrum der Versicherungen sehr breit gefächert ist, kann es auch in diesem Fall nicht schaden, eine Beratungsleistung in Anspruch zu nehmen, auch um private und berufliche Risiken korrekt unterscheiden zu können und die für Ihre Branche (un-)wichtigen Absicherungen zu identifizieren. Auf jeden Fall sollten Sie als Existenzgründer darauf achten, ihre Policen vorerst auf ein Jahr zu beschränken. Sollte sich Ihr Geschäft positiv entwickeln, können Sie die Laufzeit noch immer verlängern.
- Agentur für Arbeit: Sofern Sie Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen beschäftigen, müssen Sie sich auch mit der Agentur für Arbeit in Verbindung setzen. Hier wird Ihnen eine Betriebsnummer zugeteilt, die im Versicherungsnachweis der Arbeitnehmer einzutragen ist.
Abschließender Tipp: Lernen Sie von anderen Gründern
Als Existenzgründer werden Sie im Regelfall ganz automatisch in ein Umfeld gelangen, in dem Sie auf andere Existenzgründer treffen, die hier und da bereits mehr Erfahrung als Sie gesammelt haben werden. Für Sie bietet dies die Möglichkeit, von anderen und ihren Fehlern zu lernen. Der informelle Austausch mit Gründern kann oftmals weit wertvoller sein als eine kostenpflichtige Beratungsleistung. Scheuen Sie sich daher nicht, mit anderen Gründern in Kontakt zu treten und Fragen zu stellen.